Reaktion auf Leserbriefe zu "Bayer 04 und Gebühren"
Großes Unverständnis bei Klaus Hupperth, CDU-Fraktionsvorsitzender Leserbriefe in der Rheinischen Post vom 7.6. und 8.6.11
Gerechtigkeit und die Gebühren für Bayer 04 (7.6.) Den Stadtchef bei Nichtbewährung mal abwählen (8.6.) Leverkusen. Mit großem Unverständnis reagiert Klaus Hupperth, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt Leverkusen, auf die Leserbriefe in der Rheinischen Post zum Thema „Bayer 04 und Gebühren“.
Es gelte noch einmal klarzustellen:
„In dem Leserbrief „Gerechtigkeit und Gebühren für Bayer 04“ bezieht sich eine Leserin auf die Ratssitzung vom 31. Mai und schreibt, „dass für Bayer 04 ein Sonderrecht in Sachen Gebührenerhebung“ existiert.
Die dem Sachverhalt zugrunde liegende Schlussfolgerung ist unrichtig.
In der Ratssitzung hat der OB, wie andere Redner im Rat übrigens auch, darauf hingewiesen, dass die Bayer Fußball GmbH aufgrund ihrer nationalen und internationalen Präsenz einen herausragenden, monetär allerdings nicht zu beziffernden, Imagegewinn für die Stadt Leverkusen darstellt.
Es wurde dargestellt, dass die Bayer 04 Fußball GmbH sich finanziell unter anderem an folgenden Projekten im städtischen Kontext beteiligt:
Darüber hinaus unterstützte die Bayer 04 Fußball GmbH die Stadt Leverkusen mit einem freiwilligen Beitrag von 10.000 Euro für den Ordnerdienst, zusätzlich ist die kostenlose Nutzung des gesamten Stelzenparkplatzes vertraglich geregelt, und der Verein finanziert den kompletten Pendelbusverkehr aus den Stadtteilen (500.000 Euro).
Der OB hat weiter dem Rat am 31. 5. vorgetragen, dass die Stadtverwaltung Leverkusen ab der nächsten Bundesligasaison 2011/2012 statt des bisherigen Gebührensatzes von 50 Euro, er galt seit 2002, also auch über die gesamte Amtszeit des SPD-Vorgängers hinweg, in Zukunft 767 Euro pro Saison (eine Erlaubnis) vom Verein einfordern wird.
Damit trägt die Stadt der Tatsache Rechnung, dass es sich bei den Spielen um größere Veranstaltungen mit hohem Verwaltungsaufwand handelt.
Gleichzeitig macht sie deutlich, dass sie den hohen Imagewert, den die Stadt durch Bayer 04 zweifellos hat, im wahrsten Sinne des Wortes „schätzt“.
Die Gebührensätze sind öffentlich und können durch jedermann in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Nummer 263, nachgelesen werden.
Die Gebührenfestsetzung ist in der Begründung nachvollziehbar und verstößt nicht gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger. Erst recht nicht ist in der demokratischen Mehrheitsentscheidung des Rates vom 31. 5. in Sachen Gebührenerhebung „Machtmissbrauch“ zu erkennen, wie es der Leserbriefschreiber vom 8. 6. dem Oberbürgermeister unterstellt.
Ich stelle fest, dass politisch „Andersdenkende“ auf polemische Weise versuchen, ihre parteipolitischen Ziele – zum Nachteil von Amtsträgern – durch öffentliche Schelte verfolgen und damit Zustimmung bei nicht umfassend informierten „schnellen“ Lesern erheischen wollen.“ |
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