Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse: Kamerabefahrung muss in der Regel reichen!
"Bei der Erstellung entsprechender Satzungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle wird gemäß den Ausführungen des Vollzugserlasses des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.10.2010 verfahren:
Die Dichtheitsprüfung ist nach den Vorgaben der DIN 1986-30 durchzuführen. Grundsätzlich sind alle in der DIN 1986-30 genannten Verfahren (Prüfung mit Luft- oder Wasserdruck, Optische Prüfung) zulässig. In Leverkusen wird im Regelfall die optische Prüfung durchgeführt.“
Begründung:
Im vorgelegten ersten Quartalsbericht 2011 beabsichtigen die TBL (s. 11) nur noch die Druckprüfung zuzulassen. Diese ist mit erheblichen Risiken verbunden. Zerstörungen im privaten Kanal, die erst durch den hohen Druck (dem der Kanal bei alltäglicher Nutzung nicht ausgesetzt ist) entstehen, könnten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, deren Ausgang ungewiss ist. Da die Praxis der Kamerabefahrung bisher funktioniert hat, gibt es keinen Grund, davon abzuweichen. Die dem Rat der Stadt Leverkusen vorzulegenden Satzungen werden dementsprechend verfasst. |
Zusätzliche Informationen |
Mit folgendem Antrag, der von den Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freien Wählern inhaltlich voll unterstützt wird, wendet sich Bernhard Apel, Mitglied im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe, an seine Kolleginnen und Kollegen: 


